Praxis für Psychotherapie
Magdalena Häfner
Diplom-Psychologin (Univ. Warschau)
Psychologische Psychotherapeutin

Buchen-Eberstadt:
Rathausstr. 38 . 74722 Eberstadt
Tel.: 06292 928942
E-Mail

Praxis Buchen-Eberstadt

Wir bemühen uns, Ihnen eine zeitnahe qualitätsgesicherte psychotherapeutische Behandlung in Einzel- und Gruppentherapie zu bieten. Um dies zu erreichen, haben wir unser Team um die Diplom-Psychologin Katja Quenzer erweitert.

Die Praxis für Psychotherapie in Buchen-Eberstadt besitzt eine Kassenzulassung. Sie kommen mit ihrer Versichertenkarte mit oder ohne Überweisung von Ihrem Arzt. Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt die Kosten für maximal 5 Probesitzungen. Entscheidet sich der Patient/die Patientin und die Psychotherapeutin für eine Therapie, wird ein Antrag an die Krankenkasse gestellt. Die Kosten einer Psychotherapie (Verhaltenstherapie) werden von gesetzlichen Krankenkassen bis zu 80 Stunden übernommen.

Dies geschieht in einzelnen Abschnitten über die jeweils ein Gutachter entscheidet. Bei entsprechender Therapieindikation wird ein Antrag von Ihrer Psychotherapeutin gestellt.

Wenn Sie bei der AOK versichert und bereits im AOK-Hausarzt-Programm registriert sind und sich Ihr Wohnsitz in Baden-Württemberg befindet, können Sie in meiner Praxis am AOK-Facharzt-Programm teilnehmen. Eine Überweisung Ihres Hausarztes ist in diesem Fall notwendig.

Wenn Sie privat krankenversichert sind, klären Sie mit Ihrer Krankenkasse die Regelung der Kostenübernahme für Psychotherapie. In der Regel werden die Kosten problemlos übernommen.

Auch die Beihilfe übernimmt die Kosten für Psychotherapie nach einem entsprechenden Antrag und Empfehlung eines Gutachters.

Bei sonstigen Kostenträgern (Berufsgenossenschaften, Heilfürsorge der Bundespolizei, Krankenkasse der Bundesbahnbeamten, Soldaten der Bundeswehr, Postbeamtenkrankenkasse) muss die Kostenfrage im Einzelfall geklärt werden. Darüber beraten wir Sie gern.

In der Privatabrechnung (bei Privatpatienten und Selbstzahlern) wird die Behandlung nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) abgerechnet.

Die Kosten für eine Paartherapie werden grundsätzlich nicht von den Krankenkassen übernommen. Auch hier richtet sich die Bezahlung für diese Behandlung nach der Gebührenverordnung für Psychotherapeuten (GOP)